Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die GbR ist eine einfache und kostengünstige Gesellschaftsform für mindestens zwei Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben wollen. Sie eignet sich gut für kleine Unternehmen oder Projekte mit minimalem Kapitalaufwand.
Die GbR wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der schriftlich festgehalten werden sollte, obwohl auch eine mündliche Gründung möglich ist. Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, dass sie mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft aufkommen müssen. Die Flexibilität im Gesellschaftsvertrag ermöglicht eine individuelle Regelung von Gewinnverteilung, Vertretungsbefugnis und anderen Aspekten. Die GbR ist ideal für kleinere Projekte oder Startups, die keine umfangreiche Kapitalaufnahme benötigen und die Haftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter in Kauf nehmen können.
Vorteile:
Einfache Gründung: Die Gründung ist unkompliziert und erfordert keinen Notar oder umfangreiche Formalitäten. Ein mündlicher Vertrag ist möglich, auch wenn schriftliche Verträge empfohlen werden.
Geringe Kosten: Die Kosten für die Gründung sind niedrig, da keine Eintragungen in öffentliche Register erforderlich sind.
Flexibilität: Der Gesellschaftsvertrag kann individuell gestaltet werden, um die spezifischen Bedürfnisse der Gesellschafter zu berücksichtigen.
Nachteile:
Persönliche Haftung: Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, dass im Falle von Schulden oder rechtlichen Ansprüchen das persönliche Vermögen der Gesellschafter zur Begleichung herangezogen werden kann.
Begrenzte Kapitalaufnahme: Die GbR ist weniger geeignet für Unternehmen, die großes Kapital benötigen, da die Kapitalaufnahme durch die persönliche Haftung eingeschränkt ist.
Rechtliche Unsicherheiten: Ohne formale Struktur und Buchführung kann es zu rechtlichen Unsicherheiten oder internen Konflikten kommen.
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